Ätherische Öle und die Gesetzgebung

In Deutschland und Österreich sind sie als Kosmetika zugelassen, in der Schweiz fallen sie unter das Chemikalienrecht und tragen die gleichen Gefahrensymbole wie Putzmittel und Co.: naturreine ätherische Öle.

Hochwertige ätherische Öle sind stets mit botanischem Namen, Pflanzenteil, Gewinnungsverfahren, Anbaumethode, Herkunftsland, Zertifizierungsstelle etc. und Beschreibung (100 % naturreines ätherisches Öl) deklariert. Achten Sie auf Bio-Qualität oder Bio-Wildsammlung. Gute ätherische Öle haben (wegen der aufwändigen Gewinnung und Herstellung) ihren Preis. Begriffe wie «Reinheit» oder« therapeutische Qualität» sind reine Marketingbegriffe, die keine gesetzlichen Standards erfüllen.

  • Ein in der Schweiz zugelassenes ätherisches Öl, gleich welcher Qualität, muss mit den bekannten Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein, da hierzulande ätherische Öle dem Chemikalienrecht unterstehen. 
  • Darum dürfen sie nicht als Heilmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft oder deklariert werden. 
  • Ausländische Firmen, die nicht im Einzelhandel verkauft werden, umgehen diese Gesetzgebung einzig und allein durch ihren Vertriebsweg, nicht aufgrund ihrer Qualität.
  • Die Deklaration beinhaltet keine medizinischen Indikationen.
  • In DE und AT sind farfalla-Öle übrigens als Kosmetika deklariert und ohne Gefahrensymbole im regulären Handel.